Förderprogramm

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Aktuelles zum ELR Informationen zur Antragsstellung im ELR-Programm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei nachhaltigen, strukturverbessernden Maßnahmen in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes.

Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte:

  • Wohnen: Erhaltung und Stärkung der Ortskerne,
  • Grundversorgung: Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen,
  • Arbeiten: Investitionsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen,
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen.
  • Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch die Gemeinden.

Als Unternehmen werden Ihre Investitionen in den Programmschwerpunkten „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Wohnen“ gefördert.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 750.000 je Projekt,
  • bei Projekten mit Beihilferelevanz je nach Förderschwerpunkt bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 200.000,
  • bei sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 30 Prozent Ihrer förderfähigen Aufwendungskosten, jedoch maximal EUR 100.000 je Projekt.

Zuwendungen unter EUR 5.000 werden nicht bewilligt.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich das für das folgende Jahr vorgesehene Förderprogramm im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und im Internet.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Gemeinden stellen Anträge zur Aufnahme in das Programm über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium.

Erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheides durch die Gemeinde können Anträge auf Zuwendungen für Unternehmensinvestitionen bei der L-Bank eingereicht werden.

Wenn Sie als privatrechliche Projektgesellschaft an dem Wettbewerb RegioWIN2030 teilgenommen haben und Ihr Vorhaben als Leuchtturmprojekt ausgewählt wurde, können Sie eine Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bekommen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen" in der Anlage 2.

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