Förderprogramm

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

Berliner Straße 12

73728 Esslingen a.N.

Weiterführende Links:
Denkmalförderung Denkmalförderung durch Zuschüsse

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale.

Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • Privatpersonen 50 Prozent,
  • Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 33,3 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt bei EUR 500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger.

Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften EUR 30.000, bei Privatpersonen EUR 3.000.

Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

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