Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Außenwirtschaft, Beratung
- Fördergebiet:
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Königstraße 49
70173 Stuttgart
- Weiterführende Links:
- Exportberatung
Exportberatung
Ziel und Gegenstand
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Beratung von Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten.
Gefördert werden
- Entwicklung von Exportstrategien,
- länderspezifische Vertriebspartnersuche,
- Exportabwicklung, Klärung von Zollfragen, AEO-Zertifizierung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Industrie, der Freien Berufe, des Handwerks und solcher Wirtschaftsbereiche, die über keine landesgeförderten Exportberatungsdienste verfügen und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Voraussetzungen
Die Beratung muss sich gezielt auf die Erschließung von Auslandsmärkten beziehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag EUR 500,00 für die Dauer von maximal 6 Tagen pro Jahr und Zielland.
Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt normalerweise pro Tag EUR 500,00. Für IHK-Mitglieder, deren Umsatz EUR 5 Millionen nicht überschreitet, übernimmt die IHK einen Teil der Kosten, sodass sich der Eigenanteil für 2 Tage auf EUR 380,00 pro Tag reduziert.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das RKW Baden-Württemberg zu richten.
Weitere Informationen erteilt auch Handwerk International Baden-Württemberg.
Quelle
Informationen des RKW Baden-Württemberg, Stand November 2023.
Wichtige Hinweise
Vor der Beauftragung der Berater führt das RKW eine Orientierungsberatung beim Unternehmen durch. Diese Beratung ist die Grundlage für die Bewilligung.