Kurztext
Sie planen die Mobilität vor Ort nachhaltig zu gestalten? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für Verkehr und Klimaschutz. Erhalten Sie Zuschüsse für Radverkehrskonzepte, Klimamobilitätspläne oder Parkraummodelle.
Volltext
Sie können eine Förderung erhalten, um qualifizierte Fachkonzepte für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei, Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich gezielt umzusetzen. Das Land möchte den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 55 % senken.
Diese Fachkonzepte bilden eine wichtige Grundlage für künftige Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Durch die Konzepte steigern Sie die Effizienz Ihrer Investitionen. Sie verbessern die Qualität Ihrer Verkehrsplanung und schaffen sichere Verkehrsnetze.
Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität:
Aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität
- Fußverkehrskonzept
- Fußgängerquerungskonzept
- Radverkehrskonzept
- Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride
- Schulwegplan
- Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Dialogkonzepte für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Fahrradparken und Bike+Ride
- Parkraumkonzept inkl. digitaler Parkraumkontrolle
Multimodalität
- Integrierte Mobilitätskonzepte beim Wohnungsbau, Bauen und Umbau im Bestand und in der Quartiersentwicklung
- Carsharing
- Mobilstationen
Mobilitäts- und Infrastrukturplanung
- Klimamobilitätsplan
- Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
- Emissionsarmer Stadtteil, inklusive Dialogprozesse
- Ladeinfrastrukturkonzept
- City-Logistik Konzepte
- Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept
Öffentliche und vernetzte Mobilität
- Konzepte zur Einführung von Diensten des vernetzten Fahrens insbesondere zur Busbeschleunigung
- Konzepte zum autonomen Fahren im Öffentlichen Verkehr
- Mobilitätspass
Die jeweiligen Anforderungen für einzelne Bereiche entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.