Förderprogramm

Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Klimaschutz- und Energieberatung Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW)

Kaiserstraße 94a

76133 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung von Fachkräften für Mobilität und Klimaschutz (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten die Verkehrswende vor Ort aktiv gestalten? Das Ministerium für Verkehr (VM) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Fachpersonal. Erhalten Sie Zuschüsse für neue Stellen in den Bereichen Fußverkehr, Elektromobilität, Parkraummanagement oder Klimamobilitätsplanung.

Volltext

Sie können eine Förderung für den Aufbau von zusätzlichem Fachpersonal erhalten. Das Ministerium für Verkehr (VM) unterstützt Sie bei der Umsetzung der Klimaschutzziele.

Die Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege
  • Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  • Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
  • Datenmanagement
  • Elektromobilität
  • Ladeinfrastruktur
  • Erstellung oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  • Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich. 

Für den Bereich „Elektromobilität“ ist auch eine Beantragung von mehreren Stellen möglich.

Das Land trägt rund die Hälfte der Personalkosten durch jährliche Pauschalbeträge:

  • Für eine Stelle im höheren Dienst (Entgeltgruppe 13) erhalten Sie 78.600 EUR pro Jahr.
  • Für eine Stelle im gehobenen Dienst (Entgeltgruppen 9b bis 12) erhalten Sie 75.800 EUR pro Jahr.

Die Förderung erfolgt für die ersten 24 Monate. Sie müssen die Stelle für insgesamt mindestens 4 Jahre besetzen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Antragsprozess für diese Förderung ist wie folgt strukturiert:

  • Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) herunter und füllen Sie den Antrag für jedes Stellenprofil separat aus.
  • Reichen Sie den Antrag ausschließlich digital bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ein.
  • Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) führt die Vorprüfung Ihres Antrags durch und leitet den geprüften Antrag an das Ministerium für Verkehr (VM) weiter.
  • Das Ministerium für Verkehr (VM) entscheidet als Bewilligungsstelle über Ihren Antrag und sendet Ihnen bei posotiver Entscheidung einen schriftlichen Zuwendungsbescheid zu.
  • Sie fordern die Mittel nach Erhalt des Bescheids jährlich über einen Mittelabruf an.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung erfolgt zeitnah nach den jeweiligen Stichtagen.

Sie müssen die geförderte Stelle innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids besetzen.

Fristen

Die reguläre Antragstellung ist bis zum 31.01. eines Kalenderjahres möglich.

Auch im Anschluss an den jährlichen Stichtag ist eine Antragseinreichung noch möglich. Die Bewilligungsbescheide erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die geförderte Stelle darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Stellenplan oder Haushaltsplan enthalten sein. Diese Zusätzlichkeitsregelung ist ein kritisches Ausschlusskriterium.
  • Sie verpflichten sich zur Einrichtung und Besetzung der Stelle für mindestens 4 Jahre.
  • Der Stellenanteil für das Förderprojekt muss mindestens 50 % einer vollen Personalstelle betragen.
  • Die Fachkraft muss sich zu mindestens 80 % mit dem gewählten Fördergegenstand befassen.
  • Aktivitäten zur Schulwegeplanung sind nur auf Ebene der Landkreise förderfähig.
  • Stellen mit bereits bewilligter Förderung aus vorherigen Aufrufen sind von einer erneuten Beantragung ausgeschlossen.

weitere Informationen

Bitte reichen Sie für den Antragsprozess folgende Dokumente ein.

Unterlagen für die Antragsphase:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf den offiziellen Vordrucken.
  • Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung für jedes beantragte Stellenprofil.
  • Nachweis über die zusätzliche Einrichtung der Stelle (Zusätzlichkeitsnachweis).
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Stadt oder des Landkreises bei privaten Agenturen oder kommunalen Unternehmen.

Unterlagen für die Verwendungsnachweisprüfung:

  • Jährlicher Zwischenverwendungsnachweis.
  • Schlussverwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Ende des Kalenderjahres.
  • Jährliche Sachstandsberichte über die durchgeführten Projekte.

Rechtsgrundlage

Service
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