Förderprogramm

Fördergrundsätze kleine Wasserkraft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Privatperson, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Fördergrundsätze kleine Wasserkraft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine kleine Wasserkraftanlage oder ein Querbauwerk besitzen oder betreiben und Modernisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder als Betreiberin und Betreiber einer kleinen Wasserkraftanlage oder eines Querbauwerks, wenn Sie in die technische und ökologische Modernisierung investieren.

Sie bekommen die Förderung für

  • die technische Modernisierung von Anlagen, die im Betrieb sind,
  • Revitalisierungen von bestehenden, momentan nicht im Betrieb befindlichen Anlagen oder Querbauwerken sowie
  • Anlagen zur Erschließung ökologisch verträglicher Potenziale.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 200.000, jedoch maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. oder 31.10. eines Jahres bei der unteren Wasserbehörde ein und senden ihn zusätzlich an das zuständige Regierungspräsidium.

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