Förderprogramm

Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Förderung Kommunaler Sportstättenbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden.

Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von:

  • Turn- und Sporthallen (Hallen für Turnen und Spiele),
  • Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen),
  • andere diesen Zweck erfüllende Räumlichkeiten und Anlagen (zum Beispiel Gymnastikräume).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 40.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr über die Rechtsaufsichtsbehörde an das zuständige Regierungspräsidium.

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