Förderprogramm

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Städtebauförderung – Förderschwerpunkte Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Vorbereitung der Erneuerung,
  • Ordnungsmaßnahmen,
  • Baumaßnahmen,
  • Maßnahmen anderer Finanzierungsträger,
  • Vergütungen für Beauftragte, Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Erneuerung sowie
  • Kosten für die Aufstellung eines städtebaulichen und eines integrierten Entwicklungskonzepts.

Die Förderung erfolgt – neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln – im Rahmen folgender Programme:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP),
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) und
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten (WEP).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens.

Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

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