Kurztext
Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ einen Zuschuss beantragen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere
- das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge,
- die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ sowie
- die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist.
Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.