Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Sie die Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sicherstellen.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Aufwendungen:

  • Kosten für Seminare, Unterkunft und Verpflegung während der Seminartage,
  • notwendige Reisekosten für Teilnehmer,
  • Kosten für Referenten sowie Honorarkräfte,
  • eindeutig abgrenzbare, mit der pädagogischen Begleitung in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten der zentralen Stelle nach Paragraf 3 Absatz 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG),
  • Kosten der Organisation des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Freiwilliger/Freiwilligem bis zu EUR 500,00 bei einer Mindestdienstdauer von 6 Monaten. Die Summe der Landes- und Bundeszuschüsse darf zusammen nicht mehr 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres an das zuständige Regierungspräsidium.

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