Förderprogramm

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
EFRE 2021–2027 – Förderaufrufe EFRE 2021–2027 – Förderungsübersicht

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungsinstitut in Baden-Württemberg den Ausbau Ihrer Forschungsinfrastruktur oder die Entwicklung eines Prototyps planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien in den Bereichen „Forschungsinfrastrukturen und Innovationszentren“ sowie „Forschungs- beziehungsweise Prototypenvorhaben“ an den Hochschulen des Landes.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erweiterung oder Neubau von Forschungsbauten sowie deren Erstausstattung, um neue Forschungsfelder zu erschließen,
  • Anschaffung von Forschungsgroßgeräten, um die jeweiligen Forschungsschwerpunkte an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu stärken und neue Forschungsfelder zu erschließen,
  • Aufbau von regionalen Innovationszentren an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, um besser mit regionalen Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und gegebenenfalls weiteren Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenzuarbeiten und den wechselseitigen Wissens- und Technologietransfer zu stärken,
  • Verbundprojekte von Hochschulen für angewandte Wissenschaften und kleinen oder mittelständischen Unternehmen, Verbänden oder Kommunen im Rahmen des Programms für Angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften „PAN BW HAW“,
  • Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen in Baden-Württemberg, um die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial und die Marktfähigkeit von Forschungsergebnissen durch die Entwicklung von Prototypen systematisch unter Beweis zu stellen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der EFRE-Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Förderaufrufe, die auf der Internetseite des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021–2027 veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.

Zuständig ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

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