Förderprogramm

Games BW

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Digitalisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)

Breitscheidstraße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Games BW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie anspruchsvolle digitale Spiele entwickeln oder produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Entwicklung und Herstellung anspruchsvoller digitaler Spiele (Computer-/Videospiele, mobile digitale Spiele) und innovativer interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter.

Sie bekommen die Förderung für folgende Entwicklungsabschnitte Ihres Projekts:

  • Konzeptentwicklung,
  • Prototypenentwicklung und
  • Produktion.

Sie bekommen die Förderung je nach Förderbereich als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen:

  • Konzeptentwicklung: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten, jedoch höchstens EUR 20.000.
  • Prototypenentwicklung: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent der Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 80.000. Bei besonders aufwendigen Vorhaben mit einem komplizierten Game-Design oder überdurchschnittlichem Produktionswert kann die Darlehenssumme auf bis zu EUR 120.000 aufgestockt werden.
  • Produktionsförderung: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten. In Ausnahmefällen können Sie anstelle eines Darlehens einen Zuschuss bekommen. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten. Der Darlehens- beziehungsweise Zuschusshöchstbetrag liegt bei EUR 500.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG).

Anträge für Fördersummen bis zu EUR 20.000 können Sie jederzeit stellen.

Für Anträge mit Fördersummen über EUR 20.000 werden zweimal im Jahr feste Einreichungsfristen im Internet veröffentlicht.

Bitte vereinbaren Sie mindestens 14 Tage, bevor Sie Ihren Antrag einreichen, ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner.

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