Förderprogramm

Gigabitmitfinanzierung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Kompetenzzentrum Breitbandausbau

Willy-Brandt-Straße 41

70173 Stuttgart

Weiterführende Links:
Service-Portal Baden-Württemberg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).

Sie bekommen die Förderung für Ihre Ausgaben

  • zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0,
  • zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Service-Portal Baden-Württemberg ein.

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