Förderprogramm

Integrationsbeauftragte (VwV IB) 

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 15.2

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Weiterführende Links:
VwV Integrationsbeauftragte Förderung VwV Integrationsbeauftrage (VwV IB)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten einstellen möchten, die oder der Sie bei der Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?