Förderprogramm

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • den Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich Computersoftware und
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien oder den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Sie müssen normalerweise eine Mindestsumme von EUR 20.000 investieren, um die Förderung zu bekommen.

Ihren Antrag reichen Sie beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

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