Förderprogramm

Klimaschutz-Plus

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Klimaschutz-Plus Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudebestand Baden-Württembergs durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen und nicht investiven Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO2-Emmissionen.

Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus den Säulen:

  • CO2-Minderungsprogramm: Unterstützt werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung an Nichtwohngebäuden.
  • Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Gefördert werden die
    • Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen,
    • Bilanzierung von CO2-Emissionen (BICO2BW),
    • Einführung eines Energiemanagements (EM),
    • Aufbau eines Qualitätsnetzwerkes Bauen,
    • Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke,
    • BHKW-Begleit-Beratungen,
    • detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen,
    • Veranstaltungen zur Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren,
    • Teilnahme am Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“
    • Durchführung von Unterrichtseinheiten an Schulen zum Thema „Energie und Klimaschutz“,
    • Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung,
    • Informationsvermittlung zu Wärmewendeprojekten im Gebäudesektor,
    • klimaneutrale Kommunalverwaltung,
    • Projektentwicklung Contracting (ProECo),
    • regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung sowie
    • strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement.
  • Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung: Mitfinanziert werden energieeffiziente Sanierungsvorhaben von Schulgebäuden, die nach dem Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude oder nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert werden und den KfW-Effizienzhausstandard 70 beziehungweise 55 erreichen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung

  • beträgt im CO2-Minderungsprogramm je nach Art der Maßnahme und Emissionsminderung maximal 30 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Bei Maßnahmenkombinationen wird dieser Fördersatz auf jede Maßnahme angewendet. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 200.000, die Bagatellgrenze bei EUR 3.000;
  • ist im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm abhängig von der Art des Vorhabens;
  • beträgt bei der nachhaltigen, energieeffiziente Sanierung von Schulgebäuden EUR 50,00 je Quadratmeter von der Sanierung betroffener Schulfläche, jedoch maximal EUR 500.000 (KfW-Effizienzhausstandard 70) oder EUR 150,00 je Quadratmeter von der Sanierung betroffener Schulfläche, jedoch maximal EUR 1,2 Millionen (KfW-Effizienzhausstandard 50).

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die L-Bank.

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