Förderprogramm

Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Kombi-Darlehen Wohnen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für Ihre Immobilie bereits eine Förderung aus einem bestimmten Programm der L-Bank, der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommen und eine eventuelle Finanzierungslücke schließen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Für bestimmte Sanierungsvorhaben können Sie zusätzlich die Klimaprämie des Landes als Tilgungszuschuss bekommen.

Volltext

Die L-Bank unterstützt Sie in Ergänzung zu anderen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen des eigenen Hauses, der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Bau, Kauf oder der energetischen Sanierung einer Wohnimmobilie, um eine eventuelle Finanzierungslücke zu schließen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Neubau einer Wohnimmobilie,
  • Kauf einer Wohnimmobilie – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau,
  • energetische Sanierung einer Wohnimmobilie,
  • Installation einer Erneuerbare-Energien-Anlage zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder Sanierung eines Wohngebäudes).

Wenn Sie für ein besonders energieeffizientes oder nachhaltiges Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40 bereits ein Darlehen (oder einen Zuschuss) aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ der KfW bekommen, können Sie zusätzlich die Klimaprämie des Landes erhalten.

Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen. Die Klimaprämie bekommen Sie als Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen mindestens EUR 5.000 und normalerweise maximal EUR 200.000 pro Wohnungseinheit. Der Finanzierungsanteil beträgt unter Berücksichtigung der anderen eingesetzten Fördermittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Tilgungszuschuss wird als fixer Betrag pro geförderter Wohneinheit gewährt. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden.

Ihren Antrag richten Sie bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die L-Bank.

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