Förderprogramm

Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf frühzeitig in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger von Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Förderung von Kindern, die beim Erwerb der deutschen Sprache über die in den Alltag integrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus besondere Hilfe benötigen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Durchführung von Entwicklungsgesprächen,
  • Sprachfördermaßnahme „Intensive Sprachförderung plus (ISF+)” sowie
  • Sprachfördermaßnahme „Singen – Bewegen – Sprechen (SBS)”.

Zusätzlich können Sie Zuwendungen für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in den Bereichen der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozialemotionalen Kompetenzen bekommen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • je Entwicklungsgespräch rückwirkend EUR 20,
  • bei Sprachfördergruppe ISF+ mit bis zu 2 Kindern EUR 1.200 und
  • bei Sprachfördergruppe SBS aus 3 bis zu 4 Kindern EUR 2.200 je Kindergartenjahr.

Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens zum 30. November des Förderjahres an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

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