Förderprogramm

Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.

Alter Schlachthof 11f

76131 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Landesförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:

  • die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie
  • Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal EUR 350.000 für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Förderjahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare in zweifacher Ausfertigung an das zuständige Regierungspräsidium und in einfacher Ausfertigung an die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.

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