Kurztext
Wenn Sie neue öffentlich zugängliche Ladestationen anschaffen und installieren oder vorbereitende Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt den flächendeckenden Aufbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss sowie
- vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie bekommen die Förderung für höchstens 250 Ladepunkte beziehungsweise Ladeplätze.
Ihr Zuschuss muss mindestens 5.500 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an die L-Bank.