Förderprogramm

Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 87

Durlacher Allee 100

76137 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Förderung der freiwilligen Rückkehr

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Rückkehrberatungsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer anbieten, die freiwillig ausreisen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune, Organisation oder Verein bei der Durchführung von Beratungsprojekten und anderen Maßnahmen, die der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • regionale Rückkehrberatungsprojekte, die unter anderem potenzielle Rückkehrende über die Situation im Herkunftsland beziehungsweise -gebiet informieren, über die aufenthaltsrechtliche Situation im Bundesgebiet aufklären, bei der Organisation der Rückkehr mitwirken,
  • regionale Rückkehrberatungsprojekte, die eine EU-Förderung beantragt haben,
  • Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung, die den Besonderheiten bestimmter Zielgruppen gerecht werden.

Ausländerinnen und Ausländer, die nach einer Rückkehrberatung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen, können Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.

Sie erhalten im Fall von Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 75.000,
  • EU-geförderten Rückkehrberatungsprojekten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ausländerinnen und Ausländer, die freiwillig aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausreisen, bekommen die Zuwendung als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Rückkehr- und Reintegrationshilfen richtet sich nach den Bestimmungen in der Anlage zur Richtlinie.

Richten Sie bitte Ihren Antrag für Rückkehrberatungsprojekte und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn per E-Mail an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Anträge für Personen, die im Rahmen einer Rückkehrberatung in den Erstaufnahmestellen des Landes Baden-Württemberg ausreisen, sind vor der jeweiligen Ausreise schriftlich bei der jeweiligen Rückkehrberatungsstelle in der Erstaufnahmeeinrichtung zu stellen.

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