Förderprogramm

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Unternehmensfinanzierung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Landratsamt/Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune, falls Sie durch schwere Naturereignisse und Unglücksfälle geschädigt sind.

Das Land gewährt

  • Soforthilfen für Privatpersonen, um erste unumgängliche, durch das Schadensereignis verlorengegangene Gegenstände des täglichen Bedarfs wiederbeschaffen zu können,
  • Soforthilfen für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und für Angehörige der Freien Berufe, mit denen beschädigte, zerstörte oder verlorengegangene Gegenstände wieder angeschafft werden können, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs dringend nötig sind, sowie
  • Landeshilfen für Kommunen bei außergewöhnlichen und extremen Schadensereignissen, die zu unverhältnismäßig großen Schäden an kommunaler Infrastruktur und sonstigen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geführt haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Privatpersonen bis zu EUR 500,00 pro Person beziehungsweise EUR 2.500 pro Haushalt, maximal jedoch 50 Prozent des geltend gemachten Schadens,
  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe maximal EUR 5.000 je Betrieb, maximal jedoch 50 Prozent des geltend gemachten Schadens.

Bei Landeshilfen für Kommunen legt der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände die Höhe der maximalen Zuwendung im Einzelfall fest.

Ihren Antrag auf Soforthilfe reichen Sie bitte mit den vorgesehenen Formularen bei den örtlich zuständigen Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise ein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.

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