Förderprogramm

Landwirtschaft – Wachstum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Landwirtschaft – Wachstum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie einen Betrieb in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Weinbau führen und in Ihren Betrieb investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die L-Bank unterstützt – in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank – Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- oder Weinbaus bei der Finanzierung von Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte, um die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihres Betriebs zu erhalten und zu stärken.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen (zum Beispiel Ställe, Hallen),
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen (zum Beispiel Melktechnik, Fütterungstechnik, Stalleinrichtung, Weinpresse),
  • Erwerb von Flächen (nur beihilfefreie Darlehen),
  • Kauf von Maschinen (zum Beispiel Schlepper, Mähdrescher),
  • Anlage von Dauerkulturen,
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den bereits genannten Investitionen sowie
  • Ihre Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, sofern sie nicht dem gewerblichen Bereich Ihres landwirtschaftlichen Betriebs zugeordnet werden.

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn Sie eine junge Landwirtin oder ein junger Landwirt unter 41 Jahre sind, erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus.

Unternehmen – mit Ausnahme des gewerblichen Gartenbaus – und Hausbanken können Agrar-Bürgschaften im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bei der Bürgschaftsbank beantragen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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