Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergebiet:
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte:
- Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
- Ansprechpunkt:
-
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
- Weiterführende Links:
- Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank – Neubau
Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau
Ziel und Gegenstand
Die L-Bank bietet auf Grundlage des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum. Besteht zusätzlicher Finanzierungbedarf, kann die L-Bank ein Ergänzungsdarlehen ausreichen.
Mitfinanziert werden der Neubau von
- klimafreundlichen Mietwohnungen,
- klimafreundlichen Mietwohnungen mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Voraussetzungen
Das Bauvorhaben erfüllt die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude gemäß dem aktuellen KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude.
Der Antragsteller muss einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
Das Vorhaben muss die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Aufträge ab einem Kreditbetrag in Höhe von EUR 700.000 dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Soweit möglich, sind dazu mindestens 3 Angebote einzuholen.
Es muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ www.energie-effizienz-experten.de eingebunden werden.
Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbezogen werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften sowie Einliegerwohnungen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- bei klimafreundlichen Wohngebäuden bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit
- bei klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Baubeginn unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg zu richten.
Quelle
Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.