Förderprogramm

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Tel: 0721 1503875

Fax: 0711 1503829

L-Bank

Weiterführende Links:
Mietwohnungs­finanzierung L‑Bank – Neubau

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Ziel und Gegenstand

Die L-Bank bietet auf Grundlage des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum. Besteht zusätzlicher Finanzierungbedarf, kann die L-Bank ein Ergänzungsdarlehen ausreichen.

Mitfinanziert werden der Neubau von

  • klimafreundlichen Mietwohnungen,
  • klimafreundlichen Mietwohnungen mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Voraussetzungen

Das Bauvorhaben erfüllt die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude gemäß dem aktuellen KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude.

Der Antragsteller muss einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.

Das Vorhaben muss die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Aufträge ab einem Kreditbetrag in Höhe von EUR 700.000 dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Soweit möglich, sind dazu mindestens 3 Angebote einzuholen.

Es muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ www.energie-effizienz-experten.de eingebunden werden.

Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbezogen werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften sowie Einliegerwohnungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bei klimafreundlichen Wohngebäuden bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit
  • bei klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Baubeginn unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024. 

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?