Förderprogramm

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung

Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung

Ziel und Gegenstand

In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die L-Bank zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen gemäß den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) der KfW an.

Ziel ist es, die CO2-Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand zu vermindern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften und Privatpersonen, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm umbauen wollen.

Voraussetzungen

Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln. Hierzu gehören insbesondere

  • energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser,
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, beispielsweise Wege zu Gebäuden oder Überwindung von Treppen und Stufen.

Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen.

Es muss sich um mehrere Wohnungen handeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Das Finanzierungsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen.

Informationen zu den aktuellen Konditionen erteilt die L-Bank auf Anfrage.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.

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