Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergebiet:
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte:
- Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
- Ansprechpunkt:
-
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel: 0721 1503875
Fax: 0721 1503829
- Weiterführende Links:
- Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung
Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung
Ziel und Gegenstand
In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die L-Bank zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen gemäß den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) der KfW an.
Ziel ist es, die CO2-Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand zu vermindern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften und Privatpersonen, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm umbauen wollen.
Voraussetzungen
Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln. Hierzu gehören insbesondere
- energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser,
- Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie
- Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, beispielsweise Wege zu Gebäuden oder Überwindung von Treppen und Stufen.
Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen.
Es muss sich um mehrere Wohnungen handeln.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Das Finanzierungsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen.
Informationen zu den aktuellen Konditionen erteilt die L-Bank auf Anfrage.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.
Quelle
Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.