Förderprogramm

Modellregion Grüner Wasserstoff 2021–2027 (VwV EFRE – Wasserstoff 2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Modellregion Grüner Wasserstoff Förderprogramm „Modellregion Grüner Wasserstoff“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Demonstrationsprojekt zum Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer räumlich fest abgegrenzten Region planen oder wissenschaftlich begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen.

Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert.

Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff,
  • Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff,
  • Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen,
  • nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion,
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes.

Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Ihre Projektskizzen und Anträge können Sie nur im Rahmen von Förderaufrufen einreichen, die im Internet veröffentlicht werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie bitte Ihren Antrag im 1. Schritt zum jeweiligen Stichtag bei der L-Bank ein. Bevor Sie Ihre Projektskizze einreichen, wird Ihnen empfohlen, mit dem Projektträger Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Die Auswahl der erfolgreichen Skizzen des Demonstrationsvorhabens und des Begleitforschungsprojekts erfolgt durch eine Jury gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Danach können Sie in der 2. Stufe Förderanträge stellen.

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