Förderprogramm

Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Ansprechpunkt:

Zuständige untere Forstbehörde in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (externer Link)

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
vom: 13.07.2020
Geändert am: 15.06.2023 (GABl. 2023, S. 284)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Az.: 52-8678.01 –

Für die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige untere Forstbehörde.

Weblink zur Verwaltungsvorschrift (PDF, nicht barrierefrei)

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