Förderprogramm

Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)

Förderleistungsbeschreibung in Überarbeitung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Ansprechpunkt:

Zuständige untere Forstbehörde in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten Ihren Wald nachhaltig pflegen oder umbauen? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.

Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (siehe weiterführende Links) erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichkeiten.

Die unteren Forstbehörden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Wald beratend zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
vom: 13.07.2020
Geändert am: 15.06.2023 (GABl. 2023, S. 284)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Az.: 52-8678.01 –

Für die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige untere Forstbehörde.

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

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