Förderprogramm

Regionalprogramm Fachkräftesicherung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 21 Fachkräftesicherung

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart

Weiterführende Links:
Regionalprogramm Fachkräftesicherung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Veranstaltungen und Aktivitäten der Fachkräfteallianzen in den Regionen und Kreisen des Landes Baden-Württemberg umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Akteurinnen und Akteure der regionalen Fachkräfteallianzen bei der Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie bei der Evaluation und strategischen Weiterentwicklung Ihrer gemeinsamen Aktivitäten.

Zielgruppe Ihrer Projekte sind unter anderem regionale Unternehmen (insbesondere KMU), (zukünftige) Fachkräfte jeglicher Art, die Öffentlichkeit sowie die Mitglieder der regionalen Fachkräfteallianz.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für

  • Kosten für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister, Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten,
  • Mietkosten für externe Veranstaltungsräume und
  • Veranstaltungstechnik.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Sachausgaben zuzüglich 10 Prozent Organisationspauschale.

Je nach Art Ihres Vorhabens liegt der Förderhöchstbetrag zwischen EUR 5.000 und EUR 20.000.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare ausschließlich elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

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