Förderprogramm

Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben.

Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen:

  • Physiotherapie,
  • Logopädie,
  • Ergotherapie,
  • Podologie,
  • Medizinisch-Technische Assistenz,
  • Diätassistenz,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Ersatzschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 40,00,
  • Ergänzungsschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 140,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.

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