Förderprogramm

Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 14

Durlacher Allee 100

76137 Karlsruhe

Tel: 0721 9260, 9262325

Fax: 0721 9266211

Regierungspräsidium Karlsruhe

Weiterführende Links:
Förderung Breiten- und Freizeitsport

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Sportorganisation des Landes bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten im Breiten- und Vereinssport.

Sie erhalten die Förderung für:

  • den Neubau, die Erweiterung, Sanierung und den Kauf (ohne Grundstück) von Sportanlagen und von verbandseigenen Schulungsstätten,
  • die Beschaffung von Sportgeräten,
  • Lehrgänge und andere Schulungsmaßnahmen für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und andere,
  • die Beschäftigung nebenberuflicher Trainerinnen und Trainer, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager, Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
  • die Zusammenarbeit von Vereinen mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder,
  • jugendpflegerische Vorhaben der Sportjugend,
  • weitere Vorhaben im Bereich des Sports (soziale Zwecke, institutionelle Förderung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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