Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Außenwirtschaft, Existenzgründung & -festigung
- Fördergebiet:
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Fördergeber:
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpunkt:
-
Baden-Württemberg International (bw-i)
Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
- Weiterführende Links:
- Start-up BW International
Start-up BW International
Ziel und Gegenstand
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten.
Gefördert werden
- die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,
- Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie
- Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Die Koordination der Reisen und Messebesuche übernimmt der Landespartner Baden-Württemberg International (bw-i).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Delegationsreisen und Start-up-Konferenzen:
- Innerhalb der EU werden der Teilnahmebeitrag und 50 Prozent der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 1.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) übernommen.
- Außerhalb der EU werden die Teilnahmekosten und 50 Prozent der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 2.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) mitfinanziert.
Messebeteiligungen im In- und Ausland:
- Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.000 bis EUR 2.000 der Teilnahmekosten pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5-qm-Standlösung, maximal 3 Teilnahmen pro Messe).
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i) Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.
Quelle
Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 2. Januar 2019.