Förderprogramm

Startfinanzierung 80

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Startfinanzierung 80

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen oder als ein junges Unternehmen ein Vorhaben zur Festigung Ihrer betrieblichen Existenz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Und wenn Sie sich als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk selbstständig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss für das Förderdarlehen bekommen. 

Volltext

Die L-Bank unterstützt Sie gemeinsam mit der KfW im Rahmen Ihrer Existenzgründung oder -festigung.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Neugründung eines Unternehmens,
  • Übernahme eines Betriebs,
  • eine tätige Beteiligung oder
  • Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Folgende Ausgaben können Sie damit finanzieren:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Bau- und Umbaumaßnahmen,
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
  • Erwerb des zu übernehmenden Betriebs oder Gesellschaftsanteils,
  • Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel (Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 150.000 pro Gründerin/Gründer oder Unternehmen, bei Teamgründerinnen/Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern maximal EUR 600.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen, bekommen Sie zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu EUR 10.000. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent des Darlehensbetrags.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an die L-Bank weiter.

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