Förderprogramm

Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 22 Berufliche Ausbildung

Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge (ÜBA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der

  • Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen und
  • Finanzierung von Ausgaben einer notwendigen Unterbringung im Zusammenhang mit der Lehrgangsteilnahme.

Sie bekommen die Förderung für Lehrgänge und Internatskosten für Auszubildende im

  • 1. bis 4. Ausbildungsjahr in allen Wirtschaftsbereichen (außer Bauberufe und vom Bund geförderte Lehrgänge),
  • 1. bis 3. Ausbildungsjahr in handwerklichen und industriellen Bauberufen,
  • 2. bis 4. Ausbildungsjahr im Handwerk (vom Bund geförderte Lehrgänge außer den Lehrgängen in den Bauhandwerken).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95 Prozent des Bundeszuschusses, ansonsten bis zu EUR 50,00 je Lehrgangswoche.

Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zu EUR 30,00 je Lehrgangswoche.

Bei Lehrgängen in Splitterberufen kann Ihnen ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge per E-Mail oder postalisch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?