Förderprogramm

Umweltzulage Wald (UZW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Umweltzulage Wald (UZW)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie aufgrund der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste tragen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen als Waldbesitzende einen Ausgleich für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten, die Ihnen bei der Bewirtschaftung einer Waldfläche in einem Natura-2000-Gebiet entstanden sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 50,00 pro Hektar.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 150,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mit dem Gemeinsamen Antrag bis 15.5. eines Jahres über das elektronische Antragsverfahren FIONA an die jeweils örtlich zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?