Förderprogramm

Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Beratung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Referat 23

Kernerplatz 9

70182 Stuttgart

Weiterführende Links:
Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ Beratungsförderung A & Beratungsförderung B Investitionsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Klimaschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen planen und umsetzen, um Ihren Treibhausgasausstoß und Ihren Energieverbrauch zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihrem Vorhaben, durch externe fachliche Beratungen und durch Investitionsmaßnahmen systematisch und strukturiert Klimaschutz in Ihrem Betrieb umzusetzen und somit deutlich den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren.

Sie bekommen die Förderung in 2 Modulen:

  • Beratungsförderung (Teil A und Teil B):
    • fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) in Form einer detaillierten Untersuchung zur Machbarkeit und Vorbereitung der Umsetzung sowie
    • Hilfestellung bei der Erstellung, Klärung und Abwicklung einer Transformations-Roadmap über die Erstellung einer THG-Bilanz hinaus.
  • Investitionsförderung:
    • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (beispielsweise durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung) genutzt oder kombiniert werden können,
    • Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen,
    • Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen,
    • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse,
    • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen,
    • technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der 

  • Beratungsförderung (Teil A und Teil B): 75 Prozent der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen, jedoch maximal EUR 900,00 pro Personentag mit 8 Zeitstunden. In Teil A und Teil B können Sie jeweils mindestens 2 bis maximal 5 vollständig geleistete Beratungstagen abrechnen.
  • Investionsförderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im

  • Fördermodul Beratungsförderung an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 23,
  • Fördermodul Investitionsförderung zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP), Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Service
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