Förderprogramm

Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 32

Schlossplatz 4–6

76131 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Beratungsmodule Beratungsorganisationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). 

Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen

  • Unternehmen und Einkommenskombinationen,
  • Ackerbau,
  • Sonderkulturen,
  • Ökolandbau,
  • Tierhaltung,
  • Tierwohl und Tiergesundheit,
  • Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das
Regierungspräsidium Karlsruhe.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?