Förderprogramm

Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Bildungseinrichtung oder -träger Weiterbildungen und Coachings für Landwirtinnen und Landwirte sowie für Fachkräfte im Agrarbereich anbieten oder in eine zeitgemäße digitale Ausstattung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt moderne Weiterbildungsangebote für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Fachkräfte im Agrarbereich.

Als anerkannte Bildungseinrichtung beziehungsweise als Träger einer solchen Einrichtung bekommen Sie die Förderung für

  • Weiterbildungsmaßnahmen, die die ökologischen und ökonomischen Kompetenzen der Teilnehmenden stärken und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken,
  • Coachingmaßnahmen, die an diese Weiterbildungsmaßnahmen anschließen oder diese begleiten,
  • Investitionen in die zeitgemäße digitale Ausstattung (nach einer Positivliste).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
  • Investitionen in die IT-Ausstattung höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Bagatellgrenze beträgt bei Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen EUR 1.000 und bei Investitionen in die IT-Ausstattung EUR 3.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und – bis zur Bereitstellung des vom zuständigen Ministerium festgelegten elektronischen Verfahrens – unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Regierungspräsidium.

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