Förderprogramm

Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW – Wiedervermietungsprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Herzogstraße 6A

70176 Stuttgart

Weiterführende Links:
Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum – Wiedervermietungsprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune sich darum kümmern, ausreichend bezahlbaren Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung zu aktivieren oder zu reaktivieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Prämie bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren.

Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie.

Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung.

Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

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