Förderprogramm

Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & -modernisierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung Wohnen mit Kind (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Familie mit Kind ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg bauen oder kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten.

Volltext

Die L-Bank Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privathaushalt mit Kind bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum.

Sie bekommen die Förderung für den Neubau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens (Bruttodarlehensbetrag) liegt normalerweise zwischen 15.000 EUR und 100.000 EUR. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes). Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR, bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen sowie mit nationalem Recht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein.
  • Als Antragstellende müssen Sie Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Wohnobjekt anmelden.
  • Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch minderjährig sein.
  • Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, den Sie als Antragstellende selbst nutzen. Überlassen Sie die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von Paragraf 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.

Nicht gefördert werden

  • der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen beziehungsweise von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen,
  • die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel,
  • Umschuldungen und
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Service
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