Förderprogramm

Wohnraum für Geflüchtete

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Antrag für das Programm Wohnraum für Geflüchtete Wohnraum für Geflüchtete

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Stadt oder Gemeinde neuen Wohnraum für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Geflüchteten schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Stadt oder Gemeinde bei der Schaffung von neuem Wohnraum für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Geflüchteten im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung.

Sie bekommen die Förderung für folgende bauliche Maßnahmen:

  • Neubauten,
  • Erwerb neuen Wohnraums innerhalb von 4 Jahren nach dessen erstmaliger Bezugsfertigkeit,
  • Änderung, Nutzungsänderung oder die Erweiterung von Gebäuden und
  • Beseitigung von weitreichenden Schäden an Gebäuden, um sie wieder für Wohnzwecke nutzbar zu machen.

Sie bekommen Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 je Quadratmeter Wohnfläche. Wenn Sie Systembauten realisieren, bei denen das Gebäude aus industriell vorgefertigten Bauteilen oder Modulen zusammengesetzt wird, beläuft sich die Höhe des Zuschusses auf EUR 825,00 pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wenn das Grundstück seit mehr als 5 Jahren Ihr Eigentum ist, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 900,00 pro Quadratmeter Wohnfläche, im Falle der Realisierung von Systembauten EUR 745,00 pro Quadratmeter Wohnfläche.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und elektronisch per E-Mail an die L-Bank.

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