Förderprogramm

Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Weiterführende Links:
Förderwegweiser – Agrarumweltmaßnahmen iBALIS – Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus.

Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten

  • zum Klima-, Boden- und Wasserschutz,
  • zur Förderung der Biodiversität,
  • zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und der Lebensgrundlagen wild lebender Tierarten und wild wachsender Pflanzenarten,
  • zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.

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