Förderprogramm

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Projektträger Bayern

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Am Tullnaupark 8

90402 Nürnberg

Weiterführende Links:
Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich am Aufbau der Tankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge in Bayern beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen zum landesweiten Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Pkw und Busse.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in den Bau und die Installation von öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstellen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • öffentlichen Wasserstoffbetankungsanlagen bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten; für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Erhöhung um 10 Prozent möglich,
  • nichtöffentlichen Wasserstoffbetankungsanlagen bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten; der Zuschuss kann für mittlere Unternehmen um 10 Prozent und für kleine Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden. 

Die Höhe des Zuschusses ist auf höchstens EUR 2 Millionen begrenzt.

Die Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen und zur Antragstellung erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe, die im Internet veröffentlicht werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen vor Beginn des Vorhabens formgebunden auf elektronischem Weg zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Stichtagen an den vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragten Projektträger Bayern.

Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Stufe zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert.

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