Förderprogramm

Auftragsgarantien

Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Außenwirtschaft
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

LfA Förderbank Bayern

Königinstraße 17

80539 München

Tel: 089 21242479, 21242220

Fax: 089 21242216

LfA Förderbank Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen Unterstützung brauchen sind, kann die LfA Förderbank Bayern unter bestimmten Voraussetzungen Auftragsgarantien übernehmen.

Volltext

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um Ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und bei der Steigerung Ihrer Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu helfen.

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt Auftragsgarantien für

  • Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale),
  • auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen), die von den Hausbanken oder – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragstellerin und des Antragstellers übernommen oder eingeräumt werden.

Die Höhe der Auftragsgarantie beträgt bis zu 50 Prozent des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals oder des eingeräumten Kredits.

Das Risiko aus Auftragsgarantien darf den Höchstbetrag von EUR 5 Millionen je Kreditnehmerin und Kreditnehmer nicht überschreiten.

Sie können das Programm mit allen Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes kumulieren.

Sie beantragen die Auftragsgarantien bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz von maximal EUR 500 Millionen.

Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen verfügt über eine ausreichende Bonität.
  • Sie haben Erfahrungen im Auslandsgeschäft.
  • Sie bieten in persönlicher, kaufmännischer und technischer Hinsicht die Gewähr dafür, dass das geförderte Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
  • Ihre Hausbank oder Ihr Versicherungsunternehmen hat einen Sitz in der Europäischen Union.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt „Auftragsgarantien“ (RA1)

Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 1. Januar 2024

1 Kreditnehmerkreis

Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (nachfolgend einheitlich als Unternehmen bezeichnet) mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz (Konzernumsatz) 500 Mio. EUR nicht überschreiten sollte.

Angesprochen sind Unternehmen, die auftragsbezogene Finanzierungserfordernisse an Aval- und Betriebsmitteln aufweisen, insbesondere mit projektbezogener Geschäftstätigkeit. Typischerweise trifft dies auf Unternehmen des Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaus, des Bau(neben)gewerbes sowie beratende Ingenieurbüros zu.

Die Unternehmen müssen in kaufmännischer und technischer Hinsicht in der Lage sein, den zu finanzierenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Es sollten gegebenenfalls Erfahrungen im Auslandsgeschäft bestehen.

Es können nur Unternehmen berücksichtigt werden, die über eine ausreichende Bonität verfügen.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Tz. 7 des Merkblatts „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“) können keine Auftragsgarantien übernommen werden.

2 Verwendungszweck

Um mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Aufträge aus dem In- und Ausland zu unterstützen, ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, übernimmt die LfA Auftragsgarantien für

  • Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien),

  • Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Inlandsaufträgen (Inlandsavale),

  • auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),

die von den Hausbanken der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.

Neben Hausbanken können auch Versicherungsunternehmen Exportgarantien und Inlandsavale in Anspruch nehmen (nachfolgend wird einheitlich der Begriff Hausbank verwendet). Der Sitz der Hausbank muss in der Europäischen Union liegen.

Die Wertschöpfung des Auftrages hat grundsätzlich überwiegend in Bayern stattzufinden.

Es werden keine Auftragsgarantien übernommen für sonstige Aval- und Betriebsmittelkredite, die nicht in direktem Zusammenhang mit konkreten Aufträgen stehen.

Die Ausschlusskriterien des Merkblatts „Nachhaltigkeitsgrundsätze für Programmkredite der LfA Förderbank Bayern“ sind zu beachten.

3 Garantiebedingungen

  • Die Auftragsgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren gleichartigen Aufträgen können Rahmenvereinbarungen getroffen werden. Diese Avalrahmen mit einer Laufzeit von i.d.R. längstens 2 Jahren können durch einzelne Exportgarantien, Inlandsavale und Vorfinanzierungen revolvierend ausgenutzt werden. Prolongationen sind i.d.R. möglich.

  • Die nachträgliche Übernahme von bereits bestehenden Bankobligos ist grundsätzlich nicht möglich.

  • Die von der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Möglichkeiten der Versicherung des Auslandsrisikos (z.B. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG ) sind grundsätzlich auszuschöpfen sofern Zahlungen aus dem Ausland nicht anderweitig gesichert sind (z.B. über bestätigte Akkreditive).

  • Die Auftragsgarantien umfassen die Aval- bzw. Kreditforderung sowie die Kosten der Abwicklung und Rechtsverfolgung nach näherer Maßgabe des Vertrages über die Auftragsgarantie.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Auftragsgarantie.

  • Hausbanken können die Forderungen aus Auftragsgarantien erst geltend machen, wenn sie aus dem Aval in Anspruch genommen worden sind, die Zahlungsunfähigkeit des begünstigten Unternehmens durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, durch Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c Zivilprozessordnung oder auf andere Weise erwiesen ist und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung von Sicherheiten oder aus sonstigem Vermögen des begünstigten Unternehmens nicht mehr zu erwarten sind. Die LfA ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu leisten.

  • Die Hausbank ist verpflichtet, sich nach einer Leistung der LfA aus der Auftragsgarantie um die Einziehung der Regressforderung zu bemühen und gestellte Sicherheiten zu verwerten.

4 Höhe der Auftragsgarantien

Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR pro Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.

Auftragsgarantien können bis zu einem Höchstbetrag von maximal 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredites übernommen werden. Der Haftungsanteil der Hausbank muss ebenfalls mindestens 50% betragen. Bei Vorhaben, die von mehreren Hausbanken oder mehreren Konsorten finanziert werden, übernimmt die LfA grundsätzlich eine quotale Beteiligung.

Auftragsgarantien werden ausschließlich in Euro übernommen. Falls die Hausbank ihr Aval/ihren Kredit in Fremdwährung übernimmt bzw. ausreicht, wird der Währungsbetrag als Basis für die Auftragsgarantie am Tag der Übernahme in Euro umgerechnet.

5 Bearbeitungsgebühr und Provision

Bei Neueinräumung bzw. Verlängerung von Auftragsgarantien bzw. Avalrahmen erhebt die LfA eine einzelfallabhängige einmalige Bearbeitungsgebühr.

Die laufende Provision bemisst sich in Abhängigkeit des Einzelfalls insbesondere an der Bonität des Antrag stellenden Unternehmens, dem Risiko des zugrunde liegenden In- oder Auslandsgeschäfts und der Absicherung. Sie wird von der Hausbank aus der von dem Unternehmen vereinnahmten Avalprovision bzw. den vereinnahmten Kreditzinsen entrichtet und im Einzelfall mit der Hausbank vereinbart.

6 Sicherheiten

Die Avale und Kredite, für die Auftragsgarantien der LfA beantragt werden, sind im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern. In der Regel sind zumindest folgende Sicherheiten zu stellen:

  • Übernahme der persönlichen Haftung der Gesellschafter,

  • Abtretung sämtlicher Forderungen aus den dem Aval/Kredit zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsgeschäften und eventuell Abtretung der Forderungen gegenüber Subunternehmern,

  • Abtretung der Ansprüche auf Zahlungen aus Akkreditiven sowie eventueller Ansprüche gegen Versicherungen.

Die Sicherheiten haften anteilig und gleichrangig für den Anteil der LfA und der Hausbank.

7 Beihilferechtliche Einstufung

Die Auftragsgarantien der LfA beinhalten keine Beihilfeelemente (Kapitalmarktinvestorprinzip) und können grundsätzlich mit allen Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes kumuliert werden.

8 Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100 über die Hausbank.

Anträge sind zu stellen, bevor von der Hausbank ein Aval übernommen bzw. ein Kredit eingeräumt wird.

Die Hausbank hat im Antrag insbesondere zur Kreditwürdigkeit des Antrag stellenden Unternehmens, seiner Leistungsfähigkeit, gegebenenfalls seinen Erfahrungen im Auslandsgeschäft, zur vorgesehenen Absicherung sowie zur Durchfinanzierung der einzelnen Aufträge Stellung zu nehmen.

Bei Antragsstellung sind stets folgende Unterlagen einzureichen:

  • LfA-Antragsset (Vordruck 100 bis 104)

  • Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre

  • Unternehmensplanung

  • Liquiditätsplanung

  • Banken-/Verbindlichkeitenspiegel

  • aktuelle Auftragsübersicht

Die LfA kann gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anfordern.

Ansprechpartner:

LfA Förderbank Bayern Team KS2
Herr Leitenmayer 089 / 21 24-24 79 oder
Frau Sierla: 089 / 21 24-22 20 oder
auftragsgarantie@lfa.de

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?