Förderprogramm

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern - Sonderprogramm BBB fit

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Tel: 089 5458570

Fax: 089 5458579

Bürgschaftsbank Bayern

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit

Ziel und Gegenstand

Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt die Bürgschaftsbank Bayern in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz Ausfallbürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen an kleine und mittlere Handwerksbetriebe, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten die Antragsteller Beratungsgutscheine für einen Unternehmens-Check durch die Handwerkskammer (HWK) Niederbayern-Oberpfalz.

Verbürgt werden insbesondere Kredite für folgende Vorhaben:

  • Existenzgründungen,
  • Wachstumsfinanzierungen,
  • Konsolidierungsvorhaben sowie
  • Betriebsmittelfinanzierungen.

Das Sonderprogramm BBB fit ist ein gemeinsames Pilotprojekt der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) und der HWK für Niederbayern-Oberpfalz.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Handwerksbetriebe (KMU) mit Firmensitz bzw. Investitionsort in Niederbayern und der Oberpfalz.

Voraussetzungen

Der zu verbürgende Kredit muss zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwendet werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Die maximale Bürgschaftshöhe ist nicht festgelegt. Die Haftung des Bürgen darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%).

Die HWK Niederbayern und Oberpfalz führt einen kostenlosen Unternehmens-Check durch, sobald der Handwerksbetrieb den mit Bürgschaftsübernahme ausgehändigten Beratungsgutschein einlöst (je nach Bedarf, i.d.R. frühestens nach 6 bis 9 Monaten nach Bürgschaftsübernahme).

Antragsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen. Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.

Weitere Informationen erteilt die Handwerkskammer für Niederbayern und Oberpfalz.

Quelle

Merkblatt der der Bürgschaftsbank Bayern (BBB) GmbH und der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Stand August 2017.

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