Förderprogramm

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Tel: 089 5458570

Fax: 089 5458579

Bürgschaftsbank Bayern

Weiterführende Links:
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Antragsformular

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe und auch Gartenbau durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn Sie nicht genug bankmäßig ausreichende Sicherheiten haben. Sie können auch eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen erhalten.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,
  • Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,
  • Deckung des Betriebsmittelbedarfs
  • Kontokorrent- und Avalkredite.

Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, jedoch maximal EUR 1,25 Millionen. Der zu verbürgende Kreditbedarf muss mindestens EUR 25.000 betragen.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.

Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH.

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