Förderprogramm

Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in innovative Produktionsanlagen investieren, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeiten und einen hohen Klimaschutzeffekt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021 – 2027, wenn Sie in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe oder überwiegend biogener Rest- und Abfallstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren.

Sie bekommen die Förderung

  • als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihre Investitionen in eine neue Anlage, in eine Anlage zur Diversifizierung der Produktion Ihrer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte oder alternativ
  • als KMU oder großes Unternehmen für Ihre projektbezogenen Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen,

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Investitionen von KMU bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen,
  • projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss (Beihilfeintensität) erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozent.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt in der 2. Stufe die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen, sofern ausreichend EFRE-Mittel oder bayerische Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Produktionsanlage in Bayern errichten.
  • Die in Ihrer Anlage eingesetzten organischen Ausgangsstoffe müssen nachwachsende Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe sein (mindestens 51 Prozent; diese Schwelle entfällt bei kunststoffhaltigen Abfällen bei Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen); aus technischer Sicht erforderliche Hilfsstoffe nicht biogenen Ursprungs sind aber zulässig.
  • Es muss sich um eine Scale-up-Anlage handeln, die bereits im größeren Maßstab erprobt ist (ab Technologie-Reifegrad TRL 8) und über den bestehenden Stand der Technik hinausgeht.
  • Der Betrieb der geförderten innovativen Technologie muss gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellen.
  • Ihre Anlage ermöglicht mindestens eine 40-prozentige Einsparung von Treibhausgasen im Vergleich zu konventionellen Anlagen für die gleichen Endprodukte oder Ersatzprodukte mit dem gleichen Verwendungszweck und einer vergleichbaren Lebensdauer. Der positive Klimaschutzeffekt ist unter Berücksichtigung der Rohstoffe/Vorprodukte (inklusive deren Herstellung und Transport) zum Beispiel durch eine Treibhausgas-Zertifizierung nachzuweisen.
  • Sie müssen die Nachhaltigkeit der Rohstoffe während der gesamten Nutzungsdauer Ihrer Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachweisen, ausgenommen sind Reststoffe und Abfallprodukte.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Ersatzbeschaffungen,
  • Erwerb von Grundstücken,
  • Fahrzeuge und
  • Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderprogramm „Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)“
vom: 29.01.2024
geändert am: 27.05.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 25-3755-2/5/7

Weblink zum Förderprogramm

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