Förderprogramm

Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540

84028 Landshut

Weiterführende Links:
Bioökonomie-Scale-Up Bioökonomie-Produktionsanlagen; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in eine innovative Produktionsanlage investieren, die biogene Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeitet, daraus innovative Produkte erzeugt und neue Wertschöpfungsketten ermöglicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021–2027, wenn Sie in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe oder überwiegend biogener Rest- und Abfallstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren.

Sie bekommen die Förderung

  • als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihre Investitionen in eine neue Anlage, in eine Anlage zur Diversifizierung der Produktion Ihrer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte oder alternativ
  • als KMU oder großes Unternehmen für Ihre projektbezogenen Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen,
  • für eine Anlage zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen oder eine innovative Anlage zum Papier-Recycling mit erheblichem Klimaschutzeffekt.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Investitionen von KMU bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen,
  • projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen und Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss (Beihilfeintensität) erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozent.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen (Bagatellgrenze).

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Antragsskizze im Rahmen eines Förderaufrufs zu festgelegten Terminen per E-Mail bei der Regierung Niederbayern ein.

Aktuelle Förderaufrufe werden im Internet veröffentlicht.

Falls Ihre Antragsskizze ausgewählt wurde, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. 

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