Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in innovative Produktionsanlagen investieren, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeiten und einen hohen Klimaschutzeffekt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern fördert Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021 – 2027, wenn Sie in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe oder überwiegend biogener Rest- und Abfallstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren.
Sie bekommen die Förderung
- als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihre Investitionen in eine neue Anlage, in eine Anlage zur Diversifizierung der Produktion Ihrer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte oder alternativ
- als KMU oder großes Unternehmen für Ihre projektbezogenen Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen,
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Investitionen von KMU bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen,
- projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss (Beihilfeintensität) erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozent.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).