Förderprogramm

Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Bayerisches Holzbauförderprogramm – BayFHolz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für Ihren Neubau oder für die Erweiterung oder Aufstockung Ihres Gebäudes Bauelemente aus Holz oder aus anderen nachwachsenden Rohstoffen verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor.

Sie bekommen die Förderung für die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Zusammenhang mit folgenden Baumaßnahmen:

  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für die soziale Infrastruktur wie Pflegeheime, Behindertenheime und Kindertagesstätten) sowie
  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 500,00 je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge, jedoch maximal EUR 200.000 je Baumaßnahme.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Baumaßnahme.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Regierung ein.

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