Förderprogramm

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in den Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune beim Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes, das Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse zuverlässig zur Verfügung zu stellt.

Sie bekommen die Förderung für

  • Ihre Ausgaben an öffentliche Netzbetreibende zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in den Bau und Betrieb von Breitbandinfrastrukturen,
  • für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die Sie nach Errichtung Netzbetreibenden zum Betrieb überlassen („Betreibermodell“).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Zugehörigkeit der jeweiligen Gemeinde zu der Gebietskategorie im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und beträgt zwischen 80 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens zwischen EUR 3 Millionen und EUR 8 Millionen.

Wenn Sie mit mehreren anderen Gemeinden ein gemeinsames Vorhaben durchführen, kann der Förderhöchstbetrag einmalig um EUR 50.000 für jede der beteiligten Gemeinden aufgestockt werden.

Ihr Eigenanteil beträgt 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zur Finanzierung Ihres Eigenanteils können Sie den „Infrakredit Breitband“ der LfA Förderbank Bayern in Anspruch zu nehmen. Der „Infrakredit Breitband“ flankiert die von der jeweils zuständigen Bezirksregierung gewährte Zuschussfinanzierung.

Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 25.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Abschluss des Vertrags mit dem Netzbetreibenden bei Ihrer zuständigen Regierung ein.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der verwaltungstechnischen Abwicklung der bayerischen Gigabitrichtlinie mit dem „Startgeld Netz“. Sie bekommen die Förderung für die Beauftragung externer Planungsbüros ebenso wie Ihren eigenen Personal- und Sachaufwand. Die Höhe der Pauschale beträgt je Kommune EUR 5.000. Für Projekte, deren Markterkundungsverfahren nach dem 1.8.2023 veröffentlicht werden, kommt eine Förderung nur noch in folgenden Fällen in Betracht:

  • Bei dem geplanten Erschließungsgebiet handelt es sich um ein Gewerbe- beziehungsweise Industriegebiet (nach § 8 beziehungsweise 9 BauNVO) oder
  • das geplante Erschließungsgebiet liegt in einer Kommune, in der an keiner Adresse (also auch an keiner Adresse außerhalb des geplanten Erschließungsgebietes) aktuell Super-Vectoring eingesetzt wird; eine Aufrüstung mit Super-Vectoring innerhalb der nächsten 3 Jahre ist nach dem Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens für keine Adresse in der Kommune angekündigt.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein. Das „Startgeld Netz“ wird auf eine Förderung im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie angerechnet.

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