Förderprogramm

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Smart Cities & Regionen, Infrastruktur
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Ansprechpunkt:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Sachgebiet BBZ 2 „Fördervollzug Heimat“

Alexandrastraße 4

80538 München

Weiterführende Links:
Schnelles Internet in Bayern – Kofinanzierung zum Bundesprogramm

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).

Sie bekommen die Förderung

  • zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und
  • zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von

  • 80 Prozent für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH),
  • 90 Prozent für Gemeinden im ländlichen Raum und im RmbH

und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben).

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.

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