Förderprogramm

Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Bayernportal – Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert Ihre Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung von

  • Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und
  • Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind das normalerweise bis zu 60 Prozent, in Einzelfällen bis zu 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestens EUR 5.000 betragen.

Die Höhe des ergänzenden Zuschusses „Basis“ beträgt bis zu EUR 300,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben können Sie zusätzlich den Zuschuss „Nachhaltigkeit“ in Höhe von bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche bekommen. Die ergänzenden Zuschüsse „Basis“ und „Nachhaltigkeit“ betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens.

Die Höhe der Gesamtförderung (Darlehen und ergänzende Zuschüsse) darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der jeweiligen Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg. Nach Entscheidung der Bewilligungsstelle über den Antrag wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

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